Seit 1. Januar ist eine novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft. Mit der neuen
Richtlinie wird die bestehende Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiterentwickelt und
fortgesetzt. Gefördert werden strategische und investive Maßnahmen, die zur Erschließung von
Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld beitragen sollen.
Beispiele:
-Klimaschutzberatungen & Machbarkeitsstudien
-Energie-und Umweltmanagement
-Konzepte und Personal für die Umsetzung
-Energiesparmodelle für Bildungseinrichtungen
-Kommunale Netzwerke
-Beleuchtung und Belüftung
-Radwege, Radabstellanlagen und Mobilitätsstationen
-Rechenzentren
-Technische Infrastruktur Abfallwirtschaft, Trinkwasserversorgung und Abwassserbewirtschaftung
Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale
Unternehmen, Religionsgemeinschaften und weitere kommunale Akteure sowie Sozial- und
Wohlfahrtsverbände, Contractoren und gemeinnützige Vereine. Finanzschwache Kommunen profitieren dauerhaft von erhöhten Förderquoten. Die Beratungs- und Antragstelle ist vom Projektträger Jülich (PtJ) zur Zukunft-UmweltGesellschaft (ZUG) gGmbH gewechselt.
Die target GmbH unterstützt bei Antragstellung und Umsetzung – einfach anrufen unter
05151/403099-0 oder eine E-Mail schreiben an office@targetgmbh.de.
Weitere Informationen: https://www.klimaschutz.de/neue-kommunalrichtlinie