Ein Klimafolgenanpassungskonzept ist eine strukturierte Planung, die darauf abzielt, die Auswirkungen des Klimawandels zu erkennen, zu bewerten und entsprechende Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln. Es hilft, Risiken wie Überschwemmungen, Hitzewellen oder Dürreperioden zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit von Regionen, Städten und Unternehmen zu steigern.

Dabei wird auf spezifische Gegebenheiten vor Ort Rücksicht genommen, um langfristig die Anpassungsfähigkeit an die sich verändernden Klimabedingungen zu gewährleisten.

Klimaanpassungsgesetz des Bundes (KAnG)

Die aktuelle Gesetzeslage zur Klimafolgenanpassung in Deutschland ist durch das Klimaanpassungsgesetz des Bundes (KAnG) geregelt, welches am 01. Juli 2024 in Kraft getreten ist.

Dieses Gesetz verpflichtet sowohl Bund als auch Länder, Maßnahmen zur Klimaanpassung zu entwickeln und umzusetzen. Das Gesetz fordert die Länder auf, eigene Klimaanpassungsstrategien zu entwickeln und sicherzustellen, dass auch die Kommunen eigene Konzepte zur Klimaanpassung erarbeiten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bund, die 2008 verabschiedete Klimaanpassungsstrategie weiterzuentwickeln, neu zu gestalten und mit konkreten, messbaren Zielen zu versehen.

Das KAnG macht die Klimaanpassungskonzepte der Kommunen zum zentralen Element der Anpassungsstrategie und lässt den Ländern dabei großen Spielraum bei der Gestaltung der Vorgaben für die Konzepterstellung.

 

Erfassen – Analysieren – Verhindern

Wir bieten:

  • Bestandsanalyse
  • Betroffenheitsanalyse
  • Hotspotanalyse
  • Akteursbeteiligung
  • Maßnahmenkatalog
  • Controllings-, Verstetigungs- und Kommunikationsstrategie

Referenzen

  • Vorbereitung, Moderation und Auswertung von Themenfeldworkshops zur Erarbeitung des Konzepts zur Klimafolgenanpassung für den Kreis Lippe (Oktober 2021 bis Dezember 2022 im Rahmen des Projekts Evolving Regions)

Kontakt

Andreas Steege

Projektentwicklung & Klimaschutzkonzepte

05151 403099-4
steege [at] targetgmbh.de