Nach §18 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) sind Kommunen in Niedersachsen verpflichtet, bis 2040 treibhausgasneutral zu werden.
Öffentliche Verwaltungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, denn sie agieren als Vorbild. Auch wenn nicht alle Verwaltungen gesetzlich verpflichtet sind, ein Klimaschutzkonzept zu erstellen, sollten sie eine Vorreiterrolle im Klimaschutz übernehmen.


Erfassen – Analysieren – Umsetzen
Im Rahmen des Klimaschutzkonzepts werden u.a. Energie- und Emissionen erfasst und Maßnahmen zur Emissionsreduktion in verschiedenen Handlungsfeldern entwickelt – vom energieeffizienten Gebäudebestand über klimafreundliche Mobilität bis hin zur nachhaltigen Beschaffung.
Wir bieten:
- Bestandsaufnahme und Analyse
- Berechnung Erst- oder Folgebilanz
- Akteursbeteiligung
- Evaluierung, Aktualisierung und Ergänzung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen
- Abschlussbericht
Referenzen
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THG-neutrale Verwaltung Landkreis Göttingen im Rahmen der Erstellung des Vorreiterkonzepts